Health-Claims-VerordnungDHA in Babynahrung darf beworben werdenAller Voraussicht nach werden die Hersteller von Babynahrung demn?chst in den Produktinformationen behaupten dürfen, dass der Zusatz von DHA (Docosahexaens?ure) zur normalen Entwicklung der Sehkraft bei S?uglingen bis zum Alter von 12 Monaten beitr?gt. DHA ist eine mehrfach unges?ttigte Fetts?ure, die unter anderem in der Muttermilch vorhanden ist. In synthetischer Form wird sie heute schon einigen S?uglingsnahrungen zugesetzt. Zur Genehmigung einer solchen gesundheitsbezogenen Angabe (?Health Claim“) für Nahrungsmittel muss innerhalb der EU ein strenges Verfahren erfüllt werden. Bei positivem Ausgang führt es zur Aufnahme des entsprechenden ?Claims“ in den Annex der "Verordnung über n?hrwert- und gesundheitsbezogene Angaben“. Die Hersteller, die die Angabe für DHA in Babynahrung anstreben, hatten von der Europ?ischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die für die Beurteilung zust?ndig ist, bereits eine positive Stellungnahme zu ihrem Antrag erhalten. Im Europ?ischen Parlament gab es dann allerdings Widerstand gegen das Ansinnen. Einige Abgeordnete gaben zu bedenken, dass es keinen klaren wissenschaftlichen Konsens über die Auswirkungen von mit DHA angereicherter S?uglingsmilch auf S?uglinge gibt. Sie forderten, diese zun?chst noch n?her zu erforschen und befürchten eine Irreführung der Verbraucher. Ohne Erfolg, denn die entsprechende Entschlie?ung erhielt in einer Abstimmung im Europ?ischen Parlament am 6. April 2011 nicht die erforderliche absolute Mehrheit. Dies bedeutet, dass das Genehmigungsverfahren für die Angabe nun weiter seinen Gang nimmt. Zul?ssig wird der Health Claim allerdings erst nach Ver?ffentlichung der Genehmigung im Amtsblatt der EU und deren Inkrafttreten sein. Quelle: Pressemittelung des Europ?ischen Parlamentes vom 07.04.20011 Dr. Helga Blasius/DAZ / 11.04.2011, 09:02 Uhr
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