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Export

 caotroy 2014-05-06

 

 

 

1.)So exportieren wir ein Auto ins Ausland

 

Heute zeige ich euch welche Schritte notwendig sind, um ein Auto ins Ausland zu exportieren. Diese Anleitung ist für H?ndler hilfreich, die zum ersten Mal ein Auto zum Netto-Preis verkaufen. In diesem Beispiel soll das Fahrzeug nach Russland überführt werden, auf eigene Achse.

Im Autohaus

1. Die Exportrechnung
Auf der Rechnung darf keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden ! Es wird also nur der Nettobetrag angegeben und der Hinweis “steuerfreie Ausfuhrlieferung”. Infos zur Exportrechnung, siehe IHK.

2. Die Kaution
Aus Sicherheitsgründen sollte man eine Kaution in H?he der Mehrwertsteuer einbehalten. Andernfalls, bleibst Du auf die MwSt. sitzen, falls der Kunde das Auto nicht ins Zielland überführt. Der K?ufer erh?lt die Kaution zurück, sobald die Ausfuhr best?tigt wurde. Die Erstattung kann per überweisung erfolgen, dazu die Kontodaten des K?ufers schriftlich festhalten.

3. Zollnummer beantragen
Wer ein Auto in einem nicht EU-Land exportiert braucht eine Zollnummer, auch ERONI-Nummer genannt. Sie kann beim Informations- und Wissensmanagement Zoll (IWM Zoll) per Fax beantragt werden. Dazu muss das Formular “0870″ ausgefüllt werden. Hier kann die ERONI-Nummer beantragt werden: IWM Zoll – ERONI-Nummer. Rechts unten unter “Formulare zum Thema” findest Du das Formular. Nicht vergessen: erforderliche Unterlagen, wie Gewerbeanmeldung, mit faxen. Ebenso wichtig, eine Sendebest?tigung ausdrucken. Einige Zoll?mter m?chten gerne sehen, dass der Antrag gestellt wurde.

4. Ausfuhranmeldung
Eine Ausfuhranmeldung erh?lt man von einem Spediteur oder Dokumentenservice. Diese Anmeldung enth?lt Informationen zu Verk?ufer, K?ufer und Ware. Um die Ausfuhranmeldung zu erstellen, ben?tigt die Spedition/Dokumentenservice folgendes: Kopie vom Fahrzeugbrief, Kopie der Exportrechnung, Art des Transports (eigene Achse) und Grenzzollamt, wo die EU verlassen wird. Die ben?tigten Dokumente und Angaben k?nnen per Email verschickt werden, so spart man Weg und Zeit. Der Dokumentenservice übersendet einem eine sog. MRN (Movement-Reference-Nummer), die vom Zollamt verlangt wird, damit der Zollbeamte elektronischen Zugriff auf die Ausfuhranmeldung hat. Kosten: ca. 25,- Euro netto. Ich kann folgenden Dokumentenservice empfehlen: www.d- (DokumentenService Schulz in Essen).

Nachdem die 4 Punkte erledigt sind, begeben wir uns zur Zulassungsstelle. Wichtig: Das zu exportierende Auto und der K?ufer müssen mit !

 

 

In der Zulassungsstelle

5. Ausfuhrkennzeichen
Bei der Zulassungsstelle werden die Ausfuhrkennzeichen beantragt. Wichtig: Sag dem Sachbearbeiter, dass ein “grünes Buch” ben?tigt wird (ca. 5€). Es handelt sich hierbei um den internationalen Zulassungsschein.

Nach erfolgreicher Zulassung begeben wir uns zum zust?ndigen Zollamt. Die Zust?ndigkeit h?ngt vom Firmensitz ab. Sollte das Autohaus z.B. in Recklinghausen seinen Sitz haben, dann ist das Zollamt in Gelsenkirchen die richtige Adresse.

Beim Zollamt

6. Zollamtliche Anmeldung
Beim Zollamt müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Personalausweis des K?ufers/Fahrers, Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II), MAN-Nummer (Ausfuhranmeldung). Nachdem der Zollbeamte die Formalit?ten erledigt und die Fahrzeug-Ident-Nummer überprüft hat, wird die einmal abgestempelte Ausfuhranmeldung ausgeh?ndigt. Die Kopie erh?lt das Autohaus.

7. Grenzzollamt
Beim letzten Grenzzollamt, wo die EU verlassen wird, wird die Ausfuhranmeldung zum zweiten Mal abgestempelt. Diese Gewissheit holt man sich vom Dokumentenservice/Spedition.

Autohaus

8. Rückerstattung der Kaution
Wurde die korrekte Ausfuhr best?tigt, so kann dem K?ufer die hinterlegte Kaution zurückgezahlt werden.

Quelle:

http://www./2012/03/beispiel-so-exportieren-wir-ein-auto-ins-ausland/

Mit freundlicher Genehmigung von:
Victor Reichenberg
Castroper Str 204
45665 Recklinghausen
,Telefon: 02361 / 4059657
Email: bachgoldberg[at]gmail.com


 

2.)Kfz-Export in L?nder au?erhalb der EU
Kauf

Beim H?ndlerkauf wie auch beim Kauf von Privat sollte in jedem Fall ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen werden.
Wenn das Fahrzeug ein Geschenk oder ein Erbstück ist, sollte dies durch einen schriftlichen Schenkungsvertrag bzw. eine Best?tigung des Testamentsvollstreckers nachgewiesen werden k?nnen.
Wird das Fahrzeug bei einem H?ndler gekauft, kann mit diesem die Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer vereinbart werden, wenn als "Abnehmer der Ware" eine au?erhalb der EU lebende Person genannt wird. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Rückerstattung besteht für den H?ndler nicht, es ist deshalb ratsam, diesen Punkt im Kaufvertrag schriftlich festzuhalten.
Die Rückerstattung erfolgt ausschlie?lich durch den H?ndler, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde - nicht durch die deutsche Zoll- oder Finanzbeh?rde!
Ursprungsnachweis
Die EU hat mit vielen L?ndern, u.a. Krotien, Bosnien-Herzegowina, sog. Pr?ferenzabkommen geschlossen, die eine Zollerm??igung oder Zollbefreiung zum Inhalt haben. Fragen Sie beim Zollamt des Ziellandes nach, ob ein solches Abkommen mit der EU existiert. Wenn Sie die Zollvergünstigung in Anspruch nehmen zu m?chten, brauchen Sie den sog. ?Ursprungsnachweis“, in dem vom Hersteller oder von der Industrie- und Handelskammer erkl?rt wird, wo das Fahrzeug produziert wurde.
Am gebr?uchlichsten und immer richtig ist die sog. Warenverkehrsbescheinigung "EUR.1". Sie wird vom Zollamt des Ausfuhrlandes ausgestellt, wenn dort der ?Ursprungsnachweis“ (s.o.) vorgelegt wird. Das EUR.1-Formular muss entweder maschinell oder handschriftlich mit Tinte ausgefüllt und vom Ausführer datiert und unterschrieben sein. Erh?ltlich ist es bei H?ndlern, Zoll?mtern oder – mit ausführlichen Informationen – bei den Industrie- und Handelskammern.
Versicherung und Zulassung
Um ein Fahrzeug aus Deutschland zu exportieren, muss ein Ausfuhrkennzeichen (auch Zollkennzeichen genannt) bei der Zulassungsstelle am Kaufort beantragt werden. Voraussetzung dafür ist der Abschluss einer Ausfuhrversicherung, die in jeder ADAC Gesch?ftsstelle erh?ltlich ist:
Nur wenn das Fahrzeug mit Ausfuhrkennzeichen ausgeführt wird, kann die für die Mehrwertsteuer-Rückerstattung notwendige zollamtliche Ausfuhrbest?tigung erteilt werden!
Ausfuhr
Fahrzeuge, die von einer Privatperson zum privaten Gebrauch gekauft wurden und mit Ausfuhrkennzeichen ausgeführt werden, müssen nicht eigens beim Verlassen der Europ?ischen Gemeinschaft zur Ausfuhr angemeldet werden. Für statistische Zwecke kann jedoch vom letzten Zollamt der EU das sog. Einheitspapier, das die Ausfuhr amtlich best?tigt, ausgestellt werden.
Wenn Sie mit dem H?ndler die Rückerstattung der Mehrwertsteuer vereinbart haben, sollten Sie nicht vergessen, sich beim Verlassen der EU eine Ausfuhrbest?tigung stempeln zu lassen.


Transit

Wenn Sie auf dem Weg in das Zielland durch Nicht-EU-L?nder fahren müssen, sollten Sie damit rechnen, dass bei der Einreise dort eine Kaution verlangt wird, die sicherstellen soll, dass das Fahrzeug nicht im Transitland bleibt. Eine solche Zollsicherheit ist grunds?tzlich rechtens; sie darf maximal so hoch sein, wie die Einfuhrabgaben bei einer definitiven Einfuhr im Transitland w?ren. Die Kaution wird bei der Ausreise wieder zurückgezahlt.
Einfuhrzollabfertigung
B eim Grenzzollamt des Ziellandes muss das Fahrzeug zur Einfuhr angemeldet werden. Um Probleme bei der Zollabfertigung zu vermeiden, empfehlen wir, vorab Auskunft über die aktuellen Einfuhrabgaben und eventuelle Einfuhrbeschr?nkungen bei der Zollbeh?rde des Importlandes einzuholen.


                  

 

 

 

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