Tax free einkaufenAls Reisender aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat k?nnen Sie in Deutschland umsatzsteuerfrei einkaufen. Der Kauf von Waren im Einzelhandel ist unter folgenden Voraussetzungen umsatzsteuerfrei:
Hinweis
Die Staatsangeh?rigkeit ist dabei unerheblich, ma?geblich ist nur der Wohnort. So kann beispielsweise ein Schweizer, der seinen Wohnort in Deutschland hat, hier nicht steuerfrei einkaufen.
Von der Steuerbefreiung im Reiseverkehr sind ausgenommen:
Wie funktioniert der steuerfreie Einkauf in der Praxis? Auch bei Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bezahlen Sie vorerst den vollen Kaufpreis einschlie?lich der Umsatzsteuer. Der Verk?ufer erstattet Ihnen die Umsatzsteuer zurück, sobald ihm ein Nachweis vorliegt, dass die Ware ordnungsgem?? ausgeführt wurde. Wenn Sie beabsichtigen, in Deutschland steuerfrei einzukaufen, sollten Sie das Formular am besten ausdrucken und mitnehmen. Nicht jedes Gesch?ft hat ihn vorr?tig. In Teil A des Formulars macht der Verk?ufer Angaben zum Kaufgesch?ft. In Teil B des Nachweises best?tigt die Ausgangszollstelle an der Au?engrenze der Europ?ischen Union (einschlie?lich Abflugh?fen und Seeh?fen) die Ausfuhr der Ware. Dies setzt aber voraus, dass die auszuführenden Gegenst?nde an der Ausgangszollstelle vorgeführt werden.
Hinweis
Wenn sich die gekauften Waren in Ihrem bereits aufgegebenen Gro?gep?ck befinden, ist es nicht mehr m?glich die Ware vorzuführen. Im Flugreiseverkehr sind Gegenst?nde im Gro?reisegep?ck vor Abgabe beim Check-In-Schalter des ersten Abflughafens von der Zollstelle best?tigen zu lassen. Die Ausfuhr von Gegenst?nden im Handgep?ck wird dagegen beim letzten Abflughafen der EU zollamtlich best?tigt.
Beispiel
Wenn Sie eine Reise in die USA am Frankfurter Flughafen beginnen und in London umsteigen, müssen Sie sich die Ausfuhr der Gegenst?nde im Gro?gep?ck bereits in Frankfurt von einer Zollstelle best?tigen lassen. Die Ausfuhr von Gegenst?nden in Ihrem Handgep?ck wird in London best?tigt. In Ausnahmef?llen kann die Ausfuhrbest?tigung anstelle von der deutschen Grenzzollstelle von einer Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland im Wohnortland des K?ufers, z.B. von einer deutschen Botschaft (in Teil C des Vordruckes), erteilt werden. Die Ware muss dazu vorgeführt werden. Eine Ersatzbest?tigung durch Zollstellen des Nicht-EU-Mitgliedstaates wird nicht als Ausfuhrnachweis anerkannt. Für die Rückzahlung des Umsatzsteuerbetrages an den ausl?ndischen K?ufer gibt es verschiedene M?glichkeiten. H?ufig überweist der Verk?ufer dem K?ufer den Betrag nach Erhalt des Ausfuhrnachweises.
Hinweis
Eine unmittelbare Steuererstattung durch Finanz?mter oder Zollbeh?rden an den K?ufer ist nicht m?glich. |
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