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Auslandshopping: So holen Sie die Mehrwertsteuer zurück

 caotroy 2014-05-06

Auslandshopping So holen Sie die Mehrwertsteuer zurück

Dank tiefem Euro sind Einkaufsbummel im nahen Ausland beliebt. Wir zeigen Ihnen, wie man diese Tour durch Rückfordern der Mehrwertsteuer noch günstiger macht.

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Shopping in München, Mailand oder Strassburg macht nicht nur Spass, das Angebot im Ausland ist oft gr?sser und erst noch günstiger als zu Hause. Vor allem wenn man die ausl?ndische Mehrwertsteuer (MwSt.) zurückverlangt. Doch wann und wie fordert man sie eigentlich zurück? Eine Anleitung in fünf Schritten.

1. Schritt
Erst prüft man, welchen Mindesteinkaufsbetrag man im betreffenden Land erreichen muss, um die ausl?ndische Mehrwertsteuer zurückfordern zu k?nnen.

2. Schritt

Man erkundigt sich im Gesch?ft, ob man steuerfrei einkaufen kann. Nicht alle L?den bieten diese Dienstleistung an - sie sind in unseren Nachbarl?ndern dazu auch nicht gesetzlich verpflichtet. Ob der steuerfreie Einkauf m?glich ist, kann man auch am blauweissen Logo von Global Blue erkennen, das h?ufig am Eingang oder an der Kasse klebt. Nach dem Einkauf l?sst man sich an der Kasse oder am Kundendienst eine Ausfuhrbescheinigung wie zum Beispiel das blaue oder weisse Tx-Free-Formular.

3. Schritt

Nun muss das Formular am Zoll des Ausreiselandes abgestempelt werden. Reist man per Flugzeug, muss man die Waren im Handgep?ck mitführen. Bereits beim Check-in sollte man darauf hinweisen, dass man Waren dabeihat, die zwecks Tax Free Service dem Zoll vorgelegt werden müssen. Das Check-in-Personal an den Flugh?fen wird dann über das weitere Vorgehen informieren.

Bei der Ausreise mit Auto oder Bahn kann es vorkommen, dass das Zollamt nicht besetzt ist oder keine Zollkontrolle im Zug stattfindet. Da die Vorgehensweise für eine nachtr?gliche Beglaubigung der Ausfuhr von Land zu Land verschieden ist, ist es empfehlenswert, sich direkt nach der Einreise bei Global Blue Schweiz zu informieren .

4. Schritt

Nach dem ausl?ndischen kommt der Schweizer Zoll. Korrekterweise muss man hier seine Ware ab einem Wert von 300 Franken deklarieren und die Schweizer Mehrwertsteuer von 8 Prozent respektive 2,5 Prozent (etwa für Lebensmittel und Medikamente) entrichten.

5. Schritt

Mit dem Formular, das vom Zoll des Ausreiselandes abgestempelt wurde, kann man nun die Mehrwertsteuer zurückfordern. Dabei hat man mehrere M?glichkeiten:

  • Offizielle Ausfuhrdeklarationen: Man geht zum selben Gesch?ft zurück und l?sst sich die Mehrwertsteuer bar zurückerstatten oder vom n?chsten Einkauf abziehen.

  • Tax Refund Cheque: Man sucht die n?chste Global-Blue-Auszahlungsstelle (siehe www.) auf und l?sst sich die Mehrwertsteuer dort ebenfalls bar zurückerstatten.

  • Postweg: Man sendet den Check an Global Blue Schweiz, Zürichstrasse 38, 8306 Brüttisellen. Dabei kann man angeben, ob die Rückerstattung auf eine Kreditkarte, auf ein Schweizer Bank-/Postkonto oder via Bankcheck erfolgen soll.


Am meisten wird erstattet, wenn man ins Gesch?ft zurückgeht, wo das Kleid oder der Laptop gekauft wurde. Wenn man die Mehrwertsteuer von Global Blue zurückverlangt, muss man sich bewusst sein, dass diese Dienstleistung etwas kostet. Gerade bei kleineren Betr?gen bis zu 100 Euro kann dabei eine Kommission von einem Drittel der ausl?ndischen Mehrwertsteuer oder sogar noch mehr anfallen. Je h?her der Einkaufsbetrag ist, desto tiefer liegt die prozentuale Bearbeitungsgebühr. So wird aus dem Schn?ppchen ein Superschn?ppchen, wenn man Aufwand und Papierkrieg nicht scheut.

Nachbarl?nder: Wie viel zurückzuholen ist


DE
IT
AT
FR
MWSt maximal
19%
22%
20%
19,6%
Mindesteinkaufsbetrag
Keiner*
154,94€
75,01€
175,01€
Ausfuhrfrist
3 Monate
3 Monate
3 Monate
3 Monate
Frist zum Einl?sen der MWSt
4 Jahre
3 Monate
3 Jahre
6 Monate


* 25 Euro bei Global Blue

Eink?ufe via Internet

Online-H?ndler wie Amazon ziehen ihre Mehrwertsteuer vom Einkaufsbetrag gleich ab. Andere tun dies nicht und weisen sie aus. Dann muss man mit dem Verk?ufer verhandeln. Ist er einem Steuerfreisystem angeschlossen, ist es wichtig, die Exportpapiere zu erhalten. Am besten teilt man dem Verk?ufer vorg?ngig mit, er soll den Spediteur anweisen, diese Unterlagen auszuh?ndigen. Sonst gehen sie an den Verk?ufer zurück. Arbeitet der H?ndler mit Global Blue zusammen, kann der K?ufer die Papiere an Global Blue Schweiz schicken, die dann den Gegenwert der ausl?ndischen Mehrwertsteuer minus Kommission überweist.

Weitere Infos

Global Blue: Telefon 044 805 60 70 oder www.globalblue.com

Schweizer Zollbestimmungen: www.zoll.

Anzeige:

Text:
  • Nathalie Garny
Bild:
  • Thinkstock Kollektion

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