Auslandshopping So holen Sie die Mehrwertsteuer zurück![]() Dank tiefem Euro sind Einkaufsbummel im nahen Ausland beliebt. Wir zeigen Ihnen, wie man diese Tour durch Rückfordern der Mehrwertsteuer noch günstiger macht.Shopping in München, Mailand oder Strassburg macht nicht nur Spass, das Angebot im Ausland ist oft gr?sser und erst noch günstiger als zu Hause. Vor allem wenn man die ausl?ndische Mehrwertsteuer (MwSt.) zurückverlangt. Doch wann und wie fordert man sie eigentlich zurück? Eine Anleitung in fünf Schritten. 1. Schritt 2. Schritt Man erkundigt sich im Gesch?ft, ob man steuerfrei einkaufen kann. Nicht alle L?den bieten diese Dienstleistung an - sie sind in unseren Nachbarl?ndern dazu auch nicht gesetzlich verpflichtet. Ob der steuerfreie Einkauf m?glich ist, kann man auch am blauweissen Logo von Global Blue erkennen, das h?ufig am Eingang oder an der Kasse klebt. Nach dem Einkauf l?sst man sich an der Kasse oder am Kundendienst eine Ausfuhrbescheinigung wie zum Beispiel das blaue oder weisse Tx-Free-Formular. 3. Schritt Nun muss das Formular am Zoll des Ausreiselandes abgestempelt werden. Reist man per Flugzeug, muss man die Waren im Handgep?ck mitführen. Bereits beim Check-in sollte man darauf hinweisen, dass man Waren dabeihat, die zwecks Tax Free Service dem Zoll vorgelegt werden müssen. Das Check-in-Personal an den Flugh?fen wird dann über das weitere Vorgehen informieren. Bei der Ausreise mit Auto oder Bahn kann es vorkommen, dass das Zollamt nicht besetzt ist oder keine Zollkontrolle im Zug stattfindet. Da die Vorgehensweise für eine nachtr?gliche Beglaubigung der Ausfuhr von Land zu Land verschieden ist, ist es empfehlenswert, sich direkt nach der Einreise bei Global Blue Schweiz zu informieren . 4. Schritt Nach dem ausl?ndischen kommt der Schweizer Zoll. Korrekterweise muss man hier seine Ware ab einem Wert von 300 Franken deklarieren und die Schweizer Mehrwertsteuer von 8 Prozent respektive 2,5 Prozent (etwa für Lebensmittel und Medikamente) entrichten. 5. Schritt Mit dem Formular, das vom Zoll des Ausreiselandes abgestempelt wurde, kann man nun die Mehrwertsteuer zurückfordern. Dabei hat man mehrere M?glichkeiten:
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