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[德语语言] 一个德国人从生到老的权利和义务,阅读文章并回答问题

 昵称71026950 2020-07-31

我1976年出生,今年42岁。如果人生百年, 我已经近半。作为一个离异单身无孩的中年妇女。我很满意我的生活,除了经济上拮据点,没有什么遗憾。但经济状况是可以经过努力改变的。而且我信奉的经济准则是,钱少就少用,钱多就多用,丰俭由人。这也正是符合了单身社会浪潮中对独身人士的经济状况的整体评估。储蓄率偏低。这一点我需要改变。所以整体而言,我对我的生活非常满意。

我是不折不扣的中国人,但是德国留学生活的七年时间,又让我了解了很多异国生活以及思维方式。不同国家,不同民族,不同文化的人的生活方式和思维方式,应该都是以不同的载体铭刻下来并体现出来。所以今天,看看下面这篇阅读文章,了解一下一个德国人,从生到死,有哪些权利,有哪些义务。和我们的文化的差异是如此之大。先了解一下,再说说一个中国人从生到老有哪些权利和义务。

表格中只列到了70岁,我国古语称“人生七十古来稀”,但是在现代社会,医疗水平和现代人生活水平的提高,人类的寿命已经大大提高。七十不再是古来稀,而是还是还年轻得很。

按照去年的世界各国家人口平均寿命统计数据,德国人的平均年龄已经达到了81岁,超过世界平均人口寿命10 年。我们国家人口平均寿命也达到了76岁,在我国北上广深特大城市,人口的平均寿命还要更高,已经接近发达国家的人均寿命。但是整体而言,我们国家在提高人均寿命的道路上还要加油。从个人的健康意识,良好生活习惯的培养到国民医疗条件以及护理水平各个方面。

下面表格中的数据有点偏旧,是2006年的数据,但是基本可以体现世界各国家人口平均年龄与各个国家经济水平以及发展状况的联系。


70 Jahre und höher
  • 82 Jahre und höher

  • 80–81 Jahre

  • 78–79 Jahre

  • 76–77 Jahre

  • 74–75 Jahre

  • 72–73 Jahre

  • 70–71 Jahre

  • nicht verfügbar

Unter 70 Jahren
  • 65–69 Jahre

  • 60–64 Jahre

  • 55–59 Jahre

  • 50–54 Jahre

  • 45–49 Jahre

  • 40–44 Jahre

  • 35–39 Jahre

  • unter 35 Jahren

阅读以下文章,回答问题:

Lesen Sie  den folgenden Text  über Rechte und Pflichten eines Deutschen von der Geburt bis zum 70. Lebensjahr und beantworten Sie die Fragen:

  1. Seit wann darf ein Deutscher(eine Deutsche) erbberechtigt sein?

  2. In welchem Lebensjahr muss ein Deutscher (einer Deutsche) beginnen, zur Schule zu gehen?

  3. Wann darf ein Deutscher(eine Deutsche) in Rente gehen?

  4. Was versteht man unter Waffenberechtigung? In welchem Lebensjahr darf ein Deutscher(eine Deutsche) Waffen haben? Finden Sie es gut oder nicht gut?

  5. Gibt es in Deutschland eine allgemeine Bildungspolitik? Oder dürfen die Bundesländer auch eigene Bildungspolitiken haben? Ist das gut oder nicht gut? Warum?

 6.  Gibt es in Deutschland ein allgemeines Ruhestandsjahr? Ist das gut oder nicht gut? Warum? Wann gehen wir Chinesen normalerweise  in Rente? Was denken Sie?

7. Was versteht man unter Beschneidung? Warum sind die Rechte und Pflichten der Deutschen religiös geprägt? Erzählen Sie etwas darüber. Wissen Sie etwas über die deutschen Religionen?

8. Wann darf ein Deutscher(eine Deutsche) heiraten? Wie finden Sie es? Ist das zu früh? Erzählen Sie etwas darüber.

9.  Ist die niedrige Geburtsrate in Deutschland ein typisches Phänomen in den hochentwickelten Ländern? Warum?

10. Wenn Sie der Autor wären, listen Sie bitte auch eine Liste für uns Chinesen auf. Woher bekommen Sie die Informationen, wenn Sie die Liste beschreiben möchten?

Das Leben von einem(einer) Deutschen:

Vor der Zeugung

  • Nacherben  können noch nicht gezeugte Personen sein

Ab der Zeugung

  • Noch nicht geborenes Kind (Nasciturus) ist ab der Zeugung erbberechtigt 

Nidation

  • Schutz des nicht geborenen Kindes ab der Nidation vor Schwangerschaftsabbruch

Beginn der Geburt

  • Das Einsetzen der Eröffnungswehen gilt im Strafrecht als „Zäsur für den Beginn des menschlichen Lebens“

Vollendung der Geburt

  • Beginn der Rechtsfähigkeit

  • Geschäftsunfähigkeit (bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres, 

  • Deliktsunfähigkeit (bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres,

  • Anspruch auf Pflege und Erziehung sowie auf persönlichen Umgang mit beiden Eltern

  • 1. Altersstufe im Unterhaltsrecht (Regelbetrag-Verordnung, Düsseldorfer Tabelle

  • Altersgrenze bei Medien (USK und FSK)

注:USK=Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

FSK=Freiwillige Selbstkontrolle der Firmwirtschaft

Vollendung des 6. Lebensmonats

  • Ab Vollendung des 6. Lebensmonats des männlichen Kindes darf eine an diesem vorgenommene Beschneidung (割礼) nur noch durch einen Arzt vorgenommen werden, und nicht mehr durch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen, die dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.

Vollendung des 1. Lebensjahres

  • Rechtsanspruch auf Kinderkrippenplatz

Vollendung des 3. Lebensjahres

  • Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz

  • Ende des Beförderungsverbots in Fahrzeugen (mit Ausnahme von Kraftomnibussen), die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind. 

Vollendung des 5. Lebensjahres

  • Anschlusserklärung (durch den gesetzlichen Vertreter) bei Namensänderungen nötig

Vollendung des 6. Lebensjahres

  • Allgemeine Schulpflicht(普遍的义务教育) (Beginn abhängig vom Bundesland)

  • Beginn 2. Altersstufe im Unterhaltsrecht 

  • Altersgrenze bei Medien (USK und FSK)

  • Besuch von Filmveranstaltungen bis 20 Uhr 

Vollendung des 7. Lebensjahres

  • Eintritt der beschränkten Geschäftsfähigkeit

  • beschränkte Deliktsfähigkeit nach Bürgerlichem Recht

Vollendung des 8. Lebensjahres

  • Erlaubnis, mit dem Fahrrad die Fahrbahn bzw. den Radweg zu benutzen 

Vollendung des 10. Lebensjahres

  • Beginn der beschränkten Deliktsfähigkeit bei fahrlässigen Verkehrsunfällen 

  • Pflicht, mit dem Fahrrad die Fahrbahn bzw. den Radweg zu benutzen 

Vollendung des 12. Lebensjahres

  • Bedingte Religionsmündigkeit (kein Wechsel gegen Willen des Kindes, )

  • Beginn 3. Altersstufe im Unterhaltsrecht 

  • Höchstalter beim Bezug von Unterhaltsvorschuss- ab 1. Juli 2017: 18. Lebensjahr

  • Altersgrenze bei Medien (FSK und USK)

  • Mit Vollendung des 12. Lebensjahres endet der Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld

  • maximale Geltungsdauer des Kinderreisepasses 

  • Ende der Pflicht zur Verwendung eines Kindersitzes bei Körpergröße unter 150 cm; Ende der Pflicht, auf dem Hintersitz eines Pkws während der Fahrt zu sitzen, wenn keine Gurte vorhanden sind oder eine Befestigung von Kindersitzen nicht möglich ist.

  • Ende des Abgabeverbotes von Feuerzeugen und Zündhölzern (nur Bayern)

Vollendung des 13. Lebensjahres

  • Beschäftigung von Kindern in geringem Umfang möglich 

Vollendung des 14. Lebensjahres

  • Strafmündigkeit, auch für das Bußgeldverfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, jedoch Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes

  • kein Kind mehr im Sinne sexualstrafrechtlicher Schutzvorschriften (besonderer Schutz vor sexuellem Missbrauch

  • volle Religionsmündigkeit 

  • eigene Entscheidung über Namensänderung

  • Anhörungspflicht des Gerichtes bei Sorgerechtsentscheidungen . Nach Abs. 2 der Vorschrift sind jedoch auch jüngere Kinder „persönlich anzuhören, wenn die Neigungen, Bindungen oder der Wille des Kindes für die Entscheidung von Bedeutung sind oder wenn eine persönliche Anhörung aus sonstigen Gründen angezeigt ist.“

  • Widerspruch gegen Sorgerechtsübertragung

  • Einwilligung in eigene Adoption und Widerspruch dagegen 

  • Verfahrensfähigkeit bei Zwangsunterbringungen 

  • Widerspruch gegen Organentnahme nach Tod

  • Besuch von Filmveranstaltungen bis 22 Uhr

  • Umgang mit Waffen und Munition(弹药) unter Aufsicht eines weisungsbefugten Waffenberechtigten(合法持械者) im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses 

  • Umgang mit geprüften Reizstoffsprühgeräten 

Vollendung des 15. Lebensjahr

  • Ende des allgemeinen Beschäftigungsverbotes

  • Handlungsfähigkeit im Sozialrecht 

  • Fahrberechtigung für Mofas

  • Mehrbedarf für Behinderte im Sozialhilferecht 

  • Allgemeine Schulpflicht gilt altersmäßig als beendet, Berufsausbildung ist möglich

Vollendung des 16. Lebensjahres

  • Beschränkte Ehemündigkeit (Befreiung vom Eheverbot,

  • Testierfähigkeit

  • Einsichtsrecht ins Geburtenregister

  • Pflicht zum Besitz eines Personalausweises(拥有身份证) oder anderen Passes 

  • Einwilligung in Organentnahme nach Tod

  • Aktives Wahlrecht in der Sozialversicherung 

  • Aktives Kommunalwahlrecht in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Thüringen

  • Aktives Kommunalwahl- und Bürgerschaftswahlrecht (Landtag) im Land Bremen, Brandenburg und in Hamburg

  • Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanz- und Filmveranstaltungen bis 24 Uhr 

  • Ende des Abgabeverbotes von Alkohol 

  • Altersgrenze bei Medien (FSK und USK)

  • Führerscheinerwerb Klasse A1, AM, L, T

  • Ende des strafrechtlichen Schutzes vor Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht

  • teilweise Ende des strafrechtlichen Schutzes vor sexuellem Missbrauch Schutzbefohlener sowie von Jugendlichen  und vor der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger; teilweise aber Schutz bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

  • Erwerb der Segelfluglizen

Vollendung des 17. Lebensjahres

  • Möglichkeit der vorsorglichen Betreuerbestellung und Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes 

  • begleitetes Fahren mit Pkw

  • Import von zollfreien Waren (Tabak, Alkohol) für Reisende sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU

  • Wehrfähigkeitsalter

Vollendung des 18. Lebensjahres

  • Volljährigkeit(成年), volle Geschäftsfähigkeit und Deliktsfähigkeitvolle Handlungsfähigkeit gegenüber Behörden, Beginn von sonstigen Regelungen, die an die Volljährigkeit anknüpfen

  • Fähigkeit, Patientenverfügungen wirksam zu errichten 

  • aktives und passives Wahlrecht zum Bundestag ) sowie zu den Landtagen (in Hessen nur aktives Wahlrecht, passiv erst ab 21), Kommunalvertretungen, zur Wahl des Europäischen Parlamentes sowie zum Betriebsrat oder Personalrat

  • passives Wahlrecht in der Sozialversicherung

  • Ende von Schutzbestimmungen, die auf Minderjährigkeit abstellen, z. B. nach dem Haager Minderjährigenschutzabkommen

  • im Strafrecht Stellung als Heranwachsender (Möglichkeit nach dem Erwachsenenstrafrecht bestraft zu werden: 

  • Ende der unbeschränkten Unterhaltsberechtigung  und der allgemeinen Berufsschulpflicht (in Bayern bis zum vollendeten 21. Lebensjahr; 

  • Ende von Unterhaltsvorschusszahlungen nach dem UVG (ab 1. Juli 2017)

  • Altersgrenze bei Medien (FSK und USK); Ende des Abgabeverbotes von jugendgefährdenden Trägermedien

  • Führerscheinerwerb Klasse A2, B, BE, C1, C1E, C, CE; Wegfall der Beschränkungen für Klasse T 

  • Umgang mit Waffen oder Munition

  • Waffenrechtliche Erlaubnisse 

  • Ende der Jugendschutzbestimmungen

    • Ende des Abgabeverbotes von Branntwein

    • Ende des Abgabeverbotes von Tabakwaren und Rauchen in der Öffentlichkeit 

    • Zutritt zu Gaststätten, Diskotheken und Filmveranstaltungen nach 24 Uhr 

    • Zutritt zu Nachtbars und Nachtclubs 

    • Zutritt zu Jugendgefährdenden Veranstaltungen und Betrieben sowie Aufenthalt an Jugendgefährdenden Orten 

    • Anwesenheit in Spielhallen und Teilnahme an Glücksspielen 

  • Beginn der Strafbarkeit des Beischlafes zwischen Geschwistern 

  • Zutritt zu Spielbanken (in Baden-Württemberg und Bayern erst ab Vollendung des 21. Lebensjahres)

  • Zutritt zu Solarien

  • Abgabe sowie Umgang mit pyrotechnischen(烟火制造的) Gegenständen (Kategorie 4, Kategorie P2 und Kategorie T2 erst ab Vollendung des 21. Lebensjahres) 

  • Wählbarkeit zum Bürgermeister und Landrat in Bayern zum Bürgermeister in Sachsen 

  • Ende des strafrechtlichen Schutzes vor sexuellem Missbrauch Schutzbefohlenersowie von Jugendlichen und vor der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger ; teilweise endet der Schutz schon mit dem vollendeten 16. Lebensjahr

  • Ende des strafrechtlichen Schutzes vor Entziehung Minderjährigerund Kinderhandel

Vollendung des 21. Lebensjahres

  • Volle strafrechtliche Verantwortlichkeit als Erwachsener (成人)

  • Passives Wahlrecht zum Landtag in Hessen.

  • Mindestalter als Adoptionsbewerber bei Ehegatten (anderer Ehegatte 25)

  • Altersgrenze für Beratung zu Unterhaltsfragen und zur Beurkundung von Unterhaltsansprüchen durch das Jugendamt

  • Ende der gesteigerten Unterhaltsberechtigung 

  • Regelaltersgrenze für Jugendhilfeleistungen an junge Volljährige

  • Höchstalter für Kindergeldberechtigung bei Arbeitslosigkeit

  • Führerscheinerwerb Klassen D1, D1E, D, DE 

  • Mindestalter für Triebfahrzeugführer

  • Zutritt zu Spielkasinos (abhängig vom Bundesland, teilweise schon ab Vollendung des 18. Lebensjahres)

  • Wählbarkeit zum Bürgermeister und Landrat in Sachsen-Anhalt  Thüringen 

Vollendung des 23. Lebensjahres

  • Höchstalter für Beibehaltungsantrag für deutsche Staatsangehörigkeit und für Erwerb durch Vaterschaftsanerkennung

  • Höchstalter für Familienversicherung bei Arbeitslosigkeit

  • Wählbarkeit als Bürgermeister oder Landrat in einigen Bundesländern, z. B. Niedersachsen Kommunalverfassungsgesetz), Nordrhein-Westfalen 

Vollendung des 25. Lebensjahres

  • Mindestalter als Adoptionsbewerber (Alleinstehender oder als Ehepaar, wenn anderer Ehegatte mindestens 21 Jahre alt ist)

  • Wählbarkeit als Schöffe, als ehrenamtlicher Arbeits- oder Sozialrichter 

  • Wählbarkeit zum ehrenamtlichen Verwaltungsrichter

  • Höchstalter für Familienversicherung bei Ausbildung 

  • Altersgrenze in Bezug auf bestimmte Leistungsansprüche nach dem SGB II: Zurechnung zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern, wenn mit diesem in einem Haushalt lebend, nur ausnahmsweise Übernahme von Kosten einer eigenen Wohnung, besondere Förderung zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit

  • Höchstalter beim Bezug von Kindergeld

  • Höchstalter bei der Wählbarkeit zur betrieblichen Jugend- und Auszubildendenvertretung

  • Wählbarkeit als Bürgermeister in einigen Bundesländern, z. B. Baden-Württemberg, Brandenburg

  • Wegfall der Erfordernis eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige Eignung für die Ersterteilung der Erlaubnis zum Besitz und Erwerb bestimmter Schusswaffen

  • Mindestalter zur Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Approbation 

Vollendung des 26. Lebensjahres

  • Höchstalter bei der Wählbarkeit zur Jugend- und Auszubildendenvertretung im öffentlichen Dienst des Bundes 

Vollendung des 27. Lebensjahres

  • früher Mindestalter für Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit (zum 1. April 2009 ist das Mindestalter durch Einführung des BeamtStG weggefallen)

  • Höchstalter bei der Wählbarkeit zur Jugend- und Auszubildendenvertretung im öffentlichen Dienst

  • Höchstalter beim Bezug von Kindergeld (bis 2006) und Waisenrenten

  • Höchstalter für den Bezug von Leistungen gemäß Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) für Junge Volljährige

  • Wählbarkeit zum Bürgermeister oder Landrat in Schleswig-Holstein

  • Wählbarkeit zum Landrat in Sachsen

Vollendung des 30. Lebensjahres

  • Höchstalter bei der Studentischen Krankenversicherung(享有学生医疗保险的最大年龄)

  • Allgemeine Altersgrenze für den Beginn einer Ausbildung mit Ausbildungsförderung

  • Wählbarkeit als Landrat in Baden-Württemberg 

Vollendung des 35. Lebensjahres

  • Wählbarkeit zum Richter an einem der Obersten Gerichtshöfe des Bundes 

  • Wählbarkeit zum Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik 

  • Wählbarkeit zum Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages 

  • Wählbarkeit zum Ministerpräsidenten in Baden-Württemberg (Art. 46 Abs. 1 Satz 2 BWVerf)

  • Höchstalter für die Beantragung von Ausbildungsförderung für Masterstudiengänge

Vollendung des 40. Lebensjahres

  • Wählbarkeit zum Richter am Bundesverfassungsgericht

  • Wählbarkeit zum Bundespräsidenten(可以参选联邦总统)

  • Wählbarkeit zum bayerischen Ministerpräsidenten

Vollendung des 45. Lebensjahres

  • früher Ende der Wehrpflicht für Männer außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls 

  • Im Regelfall Höchstalter für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit(通常而言,是被任命为终身公务员的最高年龄)

Vollendung des 50. Lebensjahres

  • Ggf. bis zu 15 Monate Bezug von Arbeitslosengeld I möglich

Vollendung des 55. Lebensjahres

  • Altersteilzeitbeginn 

  • Ende der Heranziehbarkeit von Frauen zum Zivildienst(民役) im Verteidigungsfalle

  • Voraussetzung für den Freibetrag 

  • Voraussetzung für die Ermäßigung 

  • Ggf. bis zu 18 Monate Bezug von Arbeitslosengeld I möglich

Vollendung des 58. Lebensjahres

  • Ggf. bis zu 2 Jahre Bezug von Arbeitslosengeld I möglich

Vollendung des 60. Lebensjahres

  • Vorzeitige Altersrente für Schwerbehinderte  

  • Antragsruhestand für schwerbehinderte Beamte

  • Ruhestandsalter(退休年龄) für Feuerwehrbeamte in einigen Bundesländern, z. B. NRW sowie im Bundesdienst 

  • Ablehnungsrecht der Übernahme einer Vormundschaft

  • Höchstalter für Zulassung als Notar(允许成为公证员的最大年龄)

  • Ende der Wehrpflicht für Männer im Spannungs- und Verteidigungsfall 

Vollendung des 62. Lebensjahres

  • Höchstalter für die Wahl als Bürgermeister in Brandenburg

  • Ruhestandsalter für Polizeibeamte in einigen Bundesländern, z. B. NRW

  • Altersgrenze für Berufssoldaten

Vollendung des 63. Lebensjahres

  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Rentenminderung

  • Vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte möglich mit Rentenminderung

  • Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung

  • Ruhestandsalter für schwerbehinderte Beamte in NRW, Antragsruhestand für sonstige Beamte

Vollendung des 65. Lebensjahres

  • Altersgrenze für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte 

  • Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung für Personen bis zum Geburtsjahrgang 1946, ab Geburtsjahrgang 1947 parallel zur Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung nach...schrittweise Anhebung bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres

  • Mehrbedarf in der Sozialhilfe von 17 %

  • Höchstalter für die Wahl als Bürgermeister oder Landrat in einigen Bundesländern, z. B. Baden-Württemberg, Bayernoder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen , Sachsen-Anhalt, Thüringen 

Vollendung des 66. Lebensjahres

  • Altersgrenze in der Rentenversicherung für Personen ab Geburtsjahrgang 1958 (ab 2024)

Vollendung des 67. Lebensjahres

  • Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für Personen ab Geburtsjahrgang 1964 

  • Ruhestandsalter für Beamte ab Geburtsjahrgang 1964 

  • Höchstalter für die Wahl zum Bürgermeister oder Landrat in Hessen 

Vollendung des 70. Lebensjahres

  • Höchstalter für die Berufung in das Amt eines Schöffen 

  • Höchstalter für Tätigkeit als Notar

(声明一下: wiki 是版权开放的自由百科。这篇文章中注释和法律条文因不好粘贴,总有无法粘贴的图片问题,我会再考虑解决这个问题。所以请对这些wiki主题感兴趣的读者自行查阅文章相关注释。我本微信公众号的所有文章均是我写给大家的人文社科以及自然科学以及语言学习领域的初级普及类文章,以及我的工作生活教学感悟和经验和翻译及诗歌散文等作品。不是我的学术论文。——吕律德语老师)


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